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Allgemeine Informationen
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ab 10. September 2009 Allgemeine Informationen zur Weiterbildung für Kraftfahrer: Die Weiterbildung ist ab 10.September 2009 Pflicht für Fahrer, die Fahrten auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG im gewerblichen Güterkraft- und Werksverkehr durchführen. Zeitraum: ab 10. September 2009 muss die Weiterbildung alle 5 Jahre erfolgen! zulässige Abweichung:
- Fahrerlaubnisinhaber können bis zum 9.September 2016 überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit der Fahrerlaubnis vor dem 10.September 2016 endet.
- Fahrerlaubnisinhaber, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb ab dem 10.September 2009), können den ersten Weiterbildungsnachweis nach 3 Jahren erbringen und oder auf 7 Jahre ausdehnen.
Vorsicht! Nicht zu lange abwarten! Inhalt der Weiterbildung: Die Weiterbildung wird durch die Teilnahme am Unterricht ohne Abschlussprüfung absolviert! Sie dient dazu Fertigkeiten und Kenntnisse auf den neusten Stand zu halten! Besonderes Gewicht wird auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch gelegt. Umfang: 35 Unterrichts-Stunden zu je 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren Diese 35 Stunden können auf selbständige Ausbildungseinheiten von mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden. Nach dem Abschluss von Zeiteinheiten und der Weiterbildung wird von der Fahrschule ein Bescheinigung ausgestellt!
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